Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 16.08.1995 (3 StR 18/95)

   

Kurzleitsatz:
Wird ein Urteil einbezogen, in dem ein Berufsverbot verhängt war, so ist dieses aufrechtzuerhalten, nicht erneut anzuordnen.


Relevante Normen:
StGB § 55, § 70;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang