Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 15.08.1995 (1 StR 369/95)

   

Kurzleitsatz:
Auf vor Inkrafttreten des OrgKG vom 15.12.1992 begangene Taten ist das BtMG in seiner alten Fassung anzuwenden.


Relevante Normen:
BtMG § 29, § 29a;



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