Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 15.09.1995 (2 StR 456/95)

   

Kurzleitsatz:
Die Revision eines Nebenklägers bedarf regelmäßig eines Antrages und der Begründung, damit deutlich wird, daß der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel...


Relevante Normen:
StPO § 400, § 401;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1996, 108

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang