Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 10.08.1995 (5 StR 155/95)

   

Kurzleitsatz:
Es ist nicht rechtsfehlerhaft, wenn die ungewöhnlich lange Verfahrensdauer nur allgemein - nicht im einzelnen bestimmt - strafmildernd berücksichtigt ...


Relevante Normen:
StGB § 46;



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