Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 06.10.1995 (2 StR 469/95)

   

Kurzleitsatz:
Ein Waffendelikt ist nicht geeignet, eine schwere räuberische Erpressung mit einer Geiselnahme zur Tateinheit zu verklammern.


Relevante Normen:
StGB § 52;



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