Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 13.09.1995 (3 StR 393/95)

   

Kurzleitsatz:
Beauftragt ein Rechtsmittelführer einen Angehörigen mit der Einlegung seines Rechtsmittels, so trifft ihn die Pflicht, die Durchführung des Auftrags z...


Relevante Normen:
StPO § 44;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1996, 50

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