Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 27.09.1995 (3 StR 388/95)

   

Kurzleitsatz:
Ist die allein erhobene Verfahrensrüge nicht entsprechend § 344 Abs. 2 StPO erhoben, ist die Revision unzulässig.


Relevante Normen:
StPO § 349, § 344;



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