Rechtsprechung:
KG - Urteil vom 25.05.1992 (12 U 3342/91)

   

Kurzleitsatz:
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten


Relevante Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 833 § 847 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung); ZPO § 256 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DfS Nr. 1994/12

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