Rechtsprechung:
KG - Urteil vom 30.05.1991 (12 U 2228/90)

   

Kurzleitsatz:
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung des Geschädigten von 50 %


Relevante Normen:
BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung); StVG § 7 Abs. 1 § 9 § 17 Abs. 1 S. 2; StVO § 10; ZPO § 256 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DfS Nr. 1994/18

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