Rechtsprechung:
KG - Urteil vom 20.10.1983 (22 U 5699/82)

   

Kurzleitsatz:
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten


Relevante Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 833 § 847 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung);


Fundstellen dieser Entscheidung:
DfS Nr. 1993/1950

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