Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Urteil vom 03.06.1991 (1 U 20/90)

   

Kurzleitsatz:
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 25 %


Relevante Normen:
BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung);


Fundstellen dieser Entscheidung:
DfS Nr. 1994/420

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