Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Urteil vom 13.07.1987 (1 U 95/86)

   

Kurzleitsatz:
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls auf einer Baustelle bei einer Mithaftung der Geschädigten von 33,3 %


Relevante Normen:
BGB § 254 § 426 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung); RVO § 636 § 637;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DfS Nr. 1993/1962
VersR 1988, 754

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