Rechtsprechung:
OLG Koblenz - Urteil vom 21.02.1983 (2 U 1097/82)

   

Kurzleitsatz:
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten


Relevante Normen:
BGB § 847;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DfS Nr. 1994/81

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