Rechtsprechung:
LG München I - Urteil vom 24.09.1987 (19 O 59/87)

   

Kurzleitsatz:
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 50 %


Relevante Normen:
BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung);


Fundstellen dieser Entscheidung:
DfS Nr. 1993/2061

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