Rechtsprechung:
BVerfG - Beschluß vom 28.02.1983 (2 BvR 348/83)

   

Kurzleitsatz:
Einstweilige Anordnung gegen die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen Zulassung zur Wahlwerbung im Fernsehen


Relevante Normen:
BVerfGG § 32; GG Art. 103 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BVerfGE 65, 227
DVBl 1983, 339

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang