Rechtsprechung:
BVerfG - Beschluß vom 23.07.1957 (1 BvR 193/57)

   

Kurzleitsatz:
Aussetzung der Vollstreckung eines Auslieferungshaftbefehls


Relevante Normen:
BVerfGG § 94;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BVerfGE 7, 86

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