Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 10.01.1985 (Rs 229/83)

   

Kurzleitsatz:
Die Vorschrift des Art. 36 EWGV ist als Ausnahmevorschrift eng auszulegen.


Relevante Normen:
EWGV Art. 9 ff., Art. 30, Art. 36;


Fundstellen dieser Entscheidung:
EuGH Slg. 1985, 1 - Preisbindung bei Büchern -

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