Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 05.12.1995 (4 StR 645/95)

   

Kurzleitsatz:
Wird das Urteil dem Angeklagten zugestellt, dem Verteidiger aber nur nach § 145 a Abs. 3 StPO zur Unterrichtung übersandt, gilt § 37 A...


Relevante Normen:
StPO § 341, § 37, § 145a;



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