Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 30.11.1995 (5 StR 636/95)

   

Kurzleitsatz:
Die Wirksamkeit eines Verzichts wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß Verlesung und Genehmigung dieser Erklärung unterblieben sind.


Relevante Normen:
StPO § 274, § 302;



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