Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 10.11.1995 (3 StR 505/95)

   

Kurzleitsatz:
Die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB setzt die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus.


Relevante Normen:
StGB § 64;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang