Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 20.12.1995 (2 StR 522/95)

   

Kurzleitsatz:
Der Nebenkläger kann mit der Revision anstreben, daß der Angeklagte wegen Mordes statt wegen Totschlags verurteilt wird.


Relevante Normen:
StPO § 400;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang