Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 12.10.1995 (5 StR 516/95)

   

Kurzleitsatz:
Die Verurteilung wegen Steuerhehlerei erfordert, daß im Urteil die hinterzogenen Abgaben im einzelnen mitgeteilt werden.


Relevante Normen:
AO § 374;



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