Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 10.01.1996 (2 ARs 437/95)

   

Kurzleitsatz:
Die Zuständigkeit für weitere Vollstreckungsentscheidungen geht auf die für die JVA zuständige Strafvollstreckungskammer über, wenn das mit dem Bewähr...


Relevante Normen:
StPO § 462a;



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