Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 01.02.1996 (4 StR 646/95)

   

Kurzleitsatz:
Sind einzelne Strafzumessungserwägungen bedenklich, muß dies nicht stets die Aufhebung des Strafausspruchs zur Folge haben.


Relevante Normen:
StPO § 337;



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