Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 27.02.1996 (1 StR 54/96)

   

Kurzleitsatz:
Entfällt infolge Verjährung bei tateinheitlicher Verurteilung ein Schuldspruch, hat dies nicht stets die Aufhebung des Strafausspruchs zur Folge.


Relevante Normen:
StGB § 78; StPO § 354;



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