Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 23.01.1996 (1 StR 727/95)

   

Kurzleitsatz:
Heimtücke kann auch dann vorliegen, wenn sich das Opfer freiwillig fesseln ließ.


Relevante Normen:
StGB § 211;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHR StGB § 211 Abs. 2 - Heimtücke 20

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