Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 01.02.1996 (1 StR 523/95)

   

Kurzleitsatz:
Ein unklares und deshalb auslegungsbedürftiges Protokoll hat nicht die Beweiskraft des § 274 StPO.


Relevante Normen:
StPO § 274, § 258;



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