Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 03.06.1981 (3 StR 171/81)

   

Kurzleitsatz:
Die Verneinung eines minder schweren Falles bedarf ausdrücklicher Begründung im Urteil, wenn überwiegend nur für den Angeklagten sprechende Umstände festgestellt werden.


Relevante Normen:
StGB § 177 Abs. 1, Abs. 2;



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