Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 07.02.1996 (5 StR 376/95)

   

Kurzleitsatz:
Bei einem Tötungsdelikt darf strafschärfend berücksichtigt werden, daß der Täter mit den auf offener Straße abgegebenen Schüssen auch andere Personen ...


Relevante Normen:
StGB § 46;



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