Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 21.06.1996 (1 StR 166/96)

   

Kurzleitsatz:
Nach Abschluß des Revisionsverfahrens kann eine Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungsfrist nicht gewährt werden.


Relevante Normen:
StPO § 44;



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