Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 05.06.1996 (2 StR 470/95)

   

Kurzleitsatz:
In einem Verfahren gegen einen Jugendlichen findet keine Nebenklage statt; daher ist auch eine dort eingelegte Revision des "Nebenklägers" u...


Relevante Normen:
JGG § 80; StPO § 400;



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