Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 04.06.1996 (1 StR 254/96)

   

Kurzleitsatz:
Ein Pkw, der für das unerlaubte Handeltreiben mit BtM verwendet wurde, ist nicht nach § 33 BtMG, sondern nach § 74 StG...


Relevante Normen:
BtMG § 33; StGB § 74;



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