Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 31.05.1996 (2 ARs 154/96)

   

Kurzleitsatz:
Das Fehlen besonderer Gründe für eine Abgabe macht diese nicht willkürlich.


Relevante Normen:
StPO § 462a;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang