Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 30.05.1996 (4 StR 203/96)

   

Kurzleitsatz:
Nach Abschluß des Revisionsverfahrens kann Prozeßkostenhilfe nicht mehr gewährt werden, werden der Antrag erst dann eingegangen war.


Relevante Normen:
StPO § 397a;



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