Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 22.05.1996 (2 StR 186/96)

   

Kurzleitsatz:
Die Revisionseinlegungsfrist läuft für den Nebenkläger auch dann ab der Urteilsverkündung, wenn er zwar nicht bei der Verkündung, aber an einem andere...


Relevante Normen:
StPO § 401;



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