Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 21.05.1996 (4 StR 213/96)

   

Kurzleitsatz:
Mit der Beanstandung, "durch die Strafe sei die Schuld des Angeklagten nicht gesühnt", kann der Nebenkläger eine Revision nicht zulässig beg...


Relevante Normen:
StPO § 400;



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