Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 09.05.1996 (1 StR 39/96)

   

Kurzleitsatz:
Auf dem Unterlassen eines rechtlichen Hinweises beruht das Urteil vor allem bei einem geständigen Angeklagten nicht ohne weiteres.


Relevante Normen:
StPO § 337, § 265;



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