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| Rechtsprechung: BGH - Beschluß vom 03.05.1996 (2 StR 125/96) | | | | Kurzleitsatz: Wurde die einzig eingelegte Revision zurückgenommen, ist der danach gestellten Antrag des Nebenklägers auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe abzulehnen.
Relevante Normen: StPO § 397a;
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