Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 25.04.1996 (4 StR 153/96)

   

Kurzleitsatz:
Eine Teileinstellung nach § 154 StPO durch das Revisionsgericht muß nicht zu einer Änderung der vom Tatrichter verhängten Strafe führe...


Relevante Normen:
StPO § 154, § 354;



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