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| Rechtsprechung: BGH - Beschluß vom 23.04.1996 (4 StR 155/96) | | | | Kurzleitsatz: Ist die allein eingelegte Revision des Angeklagten offensichtlich unbegründet, kann dem Nebenkläger keine Prozeßkostenhilfe gewährt werden.
Relevante Normen: StPO § 397a;
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