Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 23.04.1996 (4 StR 155/96)

   

Kurzleitsatz:
Ist die allein eingelegte Revision des Angeklagten offensichtlich unbegründet, kann dem Nebenkläger keine Prozeßkostenhilfe gewährt werden.


Relevante Normen:
StPO § 397a;



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