Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 16.04.1996 (1 StR 173/96)

   

Kurzleitsatz:
Für die Anordnung der Sicherungsverwahrung sind nicht früher verhängte Gesamt-, sondern die Einzelstrafen maßgeblich.


Relevante Normen:
StGB § 66;



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