Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 12.04.1996 (2 ARs 421/95)

   

Kurzleitsatz:
Bei offensichtlicher Unzulässigkeit des Antrags eines Beschuldigten bedarf es dessen Anhörung zur Stellungnahme der Staatsanwaltschaft nicht stets.


Relevante Normen:
StPO § 33;



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