Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 20.03.1996 (5 StR 417/95)

   

Kurzleitsatz:
Bei Punktesachen ist es zweckmäßig, im Urteil die für alle Einzelfälle gleichermaßen geltenden Erwägungen voranzustellen.


Relevante Normen:
StPO § 267;



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