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| Rechtsprechung: BGH - Beschluß vom 07.03.1996 (1 StR 70/96) | | | | Kurzleitsatz: Auf die gemeinschaftsgefährliche Zunahme von Sexualdelikten gegen Kinder darf eine Strafschärfung nur gestützt werden, wenn diese Zunahme erwiesen ist...
Relevante Normen: StGB § 46;
Fundstellen dieser Entscheidung: StV 1996, 431
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