Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 21.02.1996 (2 ARs 28/96)

   

Kurzleitsatz:
Das Fehlen besonderer Gründe macht die Abgabe nicht zu einer willkürlichen Handlung.


Relevante Normen:
StPO § 462a;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang