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| Rechtsprechung: BGH - Urteil vom 10.08.1982 (5 StR 264/82) | | | | Kurzleitsatz: Hat ein Lockspitzel den Entschluß des Angeklagten zur Beschaffung von Rauschgift geweckt und bestärkt, so ist kein Raum für die strafmildernde Berücksichtigung arglistigen Verhaltens staatlicher Ermittlungsorgane, wenn er hierzu weder den allgemein noch einen konkreten Auftrag hatte und die Polizei erst später eingeschaltet hat.
Relevante Normen: BtMG § 11 a.F.;
Fundstellen dieser Entscheidung: NStZ 1983, 80
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