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| Rechtsprechung: OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 20.06.1995 (4-2 StE 5/94-23/94) | | | | Kurzleitsatz: Die Grundsätze eines fairen Verfahrens erfordern es, daß ein Dolmetscher für die erforderlichen Gespräche zwischen den Angeklagten und ihren Pflichtverteidigern an den Sitzungstagen in der Hauptverhandlung und in den Sitzungspausen hinzuzuziehen ist, dessen Auswahl dem Angeklagten bzw. seinem Pflichtverteidiger überlassen bleibt. Dabei ist den Angeklagten zuzugestehen, daß jeder über einen eigenen Dolmetscher verfügt, damit bei einem bei mehreren Angeklagten grundsätzlich immer möglichen Interessenwiderstre...
Relevante Normen: BRAGO § 97 Abs. 2, 126;
Fundstellen dieser Entscheidung: StV 1996, 166
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