Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 22.05.1996 (3 StR 142/96)

   

Kurzleitsatz:
Der Ausschluß des Angeklagten während einer Zeugenvernehmung erfaßt regelmäßig nicht die Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung des Zeugen.


Relevante Normen:
StPO § 247, § 338 Nr. 5;



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