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| Rechtsprechung: BVerwG - Urteil vom 18.04.1975 (VII C 15.73) | | | | Kurzleitsatz: »1. Eine Zusage auf Erlaß der Gewerbesteuer, die die Behörde aus Anlaß der Standortverlegung eines Betriebes macht, ist auch dann nicht durch § 131
AO gedeckt, wenn der Steuererlaß nicht auf (unzulässige) außersteuerliche Erwägungen der Wirtschaftspolitik, insbesondere der Förderung der Ansiedlung von Betrieben im Zonenrandgebiet gestützt ist, sondern in erster Linie mit dem Eintritt gewinnmindernder Sonderbelastungen des Betriebes, die durch die Verlegung verursacht werden, begründet wird (...
Relevante Normen: AO § 3 Abs. 3 Nr. 2, 3, §§ 127, 131, 333; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3;
Fundstellen dieser Entscheidung: BVerwGE 48, 166
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