Rechtsprechung:
BVerwG - Urteil vom 02.02.1982 (1 C 146.80)

   

Kurzleitsatz:
»1. Zu den Voraussetzungen einer Untersagung der Gewerbeausübung nach § 35 Abs. Satz 1 GewO.2. Bei der verwaltungsgerichtlichen Beurteilung einer Verfügung, durch die eine Gewerbeausübung untersagt worden ist, muß auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abgehoben werden (Änderung der Rechtsprechung).3. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Behörden der Finanzverwaltung und der Sozialverwaltung im Rahmen eines Gewerbeuntersagungsverfahrens den Gewerbebehörden Auskünfte über den betroffenen Ge...


Relevante Normen:
AO (1977) § 30; GewO § 35; SGB I Art. I § 35;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BVerwGE 65, 1

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